Versicherungspflicht für PraktikantInnen
PraktikantInnen arbeiten prinzipiell unentgeltlich in der Institution. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse.
Sie können ein Geld erhalten, müssen aber nicht. Wenn Sie geringfügig oder über die Geringfügigkeit hinaus bezahlt werden, müssen sie natürlich angemeldet werden. Die Tätigkeit kann aber dennoch als Praktikum gewertet werden.
Die Institution selbst muss nichts machen, der/die PraktikantIn muss jedoch beim Leiter der Lehrveranstaltung den Beginn des Praktikums (auch bei sehr verteiltem Praktikum) melden.
Trotz der Bezeichnung "Ferialpraktikum" kann eine Praxis auch außerhalb der Ferien ausgeübt werden kann, es kann jederzeit, geblockt oder verteilt, gemacht werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Paulino Jiménez. Ich bemühe mich, alle Fragen rasch zu beantworten.
Betreuung Pflichtpraxis
Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Paulino Jimenez
+43 316 380 - 5128
Institut für Psychologie
Di., 11.30 bis 12.30 Uhr, in den Ferien nach Vereinbarung
https://psychologie.uni-graz.at/de/arbeits-und-organisationspsychologie/team/