Ab Oktober 2026 bleibt das unentschuldigte Fernbleiben von Studierenden bei flExam-Prüfungen nicht mehr ohne Konsequenzen. Die Handhabung erfolgt gemäß § 29 (4) der Satzung/Studienrechtlichen Bestimmungen analog zu allen anderen Prüfungen.
Es gilt dann also auch dort eine Sperrfrist von 8 Wochen bzw. zum nächsten Termin bei Nicht-Antritt ohne rechtzeitige Abmeldung!