Das generelle Verfahren zur Studienberechtigugnsprüfung ist auf den entsprechenden Seiten der Studien- und Prüfungsabteilung beschrieben.
Im Kontext der Studienberechtigungsprüfung Psychologie sind 1-3 Prüfungen zu Psychologie-Vorlesungen zu absolvieren:
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Gegebenenfalls zwei Prüfungen zu einführenden Lehrveranstaltungen (s.u.) als Nachweis der entsprechenden Vorbildung (Bedingung für die Zulassung zum Studienberechtigungsverfahren).
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Eine Prüfung als Wahlfach, die Teil der Studienberechtigungsprüfung ist.
Anmerkungen:
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Für die im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung absolvierten Prüfungen kann nach Beginn des Bachelorstudiums ein Antrag auf Anrechnung für das Psychologiestudium gestellt werden.
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Die Prüfungen sind im Rahmen einer Anmeldung als Außerordentliche(r) Hörer(in) (Studienkennzahl B990) zu absolvieren.
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Bitte beachten Sie die Hinweise zur Lehrveranstaltungs- und zur Prüfungsanmeldung, insbesondere die Fristen und Termine unter Studierendenservice.
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Für viele Vorlesungen sind (für angemeldete TeilnehmerInnen) Unterlagen online verfügbar.
Empfohlene Lehrveranstaltungen
Grundsätzlich können beliebige einführende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Psychologie für den Nachweis der Vorbildung bzw. beliebige Bachelor-Vorlesungen als Wahlfach absolviert werden. Folgende Vorlesungen werden hierfür als besonders geeignet empfohlen:
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Allgemeine Psychologie I und II, je 2 SWS
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Biologische Psychologie I und II, je 2 SWS
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Differentielle Psychologie I und II, je 2 SWS
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Entwicklungspsychologie I und II, je 2 SWS
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Sozialpsychologie I und II, je 2 SWS
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Wissenschaftliches Arbeiten: Forschungsmethoden, 2 SWS
Kontakt
Studienabteilung - Studienberechtigung | +43 316 380 - 1161; 1165 Universitätsplatz 3 https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienberechtigung/ |
| +43 316 380 - 8475 Universitätsplatz 2/III https://psychologie.uni-graz.at/de/dips/team/mathias-benedek/ |