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FAQs zur Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Hier findet sich eine Sammlung an Antworten auf regelmäßig gestellten Fragen (Q&A) zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen. Es wird empfohlen diese zu lesen, bevor Anträge auf Anerkennung, Vorausbescheide oder andere Ansuchen gestellt werden. Bei Fragen rund um das Thema Anrechnung wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: psy.anerkennungen(at)uni-graz.at

Übersicht

Allgemeines Prozedere bei Anerkennungen
Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die während eines Auslandsstudiums absolviert wurden/werden
Wechsel von einer anderen Universität an die Universität Graz
Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die an der Universität Graz absolviert wurden

Q&A zum allgemeinen Prozedere bei Anrechnungen

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Antwort 1: Wenn es sich um einzelne Lehrveranstaltungen handelt z.B. vom Auslandssemester und Sie bereits an der Universität Graz eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung über UniGrazOnline (UGO) stellen und diesen in seiner PDF-Form an folgende Adresse senden: psy.anerkennungen(at)uni-graz.at. Sie erhalten dann per E-Mail eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.

Weitere Informationen finden Sie unter: neue_Ansicht__HandoutNaWi_SPO_Anerkennung_allgemeine__Bildungseinr_KF.pdf

Antwort 2: Möchten Sie sich ein gesamtes Studium anrechnen lassen (z.B. Bachelor) und sind noch nicht an der Universität Graz eingeschrieben, informieren Sie sich bitte auf folgender Homepage www.aufnahmeverfahren.uni-graz.at

Antwort 3: Möchten Sie sich Lehrveranstaltungen aus dem Auslandsstudium anrechnen lassen (z.B. Erasmussemester) dann lesen Sie bitte unten auf dieser Seite weiter.

Antwort: Anerkennungen von einzelnen Lehrveranstaltungen benötigen immer einen Antrag. Dieser wird über UniGrazOnline erstellt und in der PDF-Version an folgende Adresse gesendet: psy.anerkennungen(at)uni-graz.at. Bei Anerkennungen aus dem Ausland werden auch noch das Transcript of Records und gegebenenfalls der bereits unterzeichnete Vorausbescheid benötigt.

Antwort: Um sich Lehrveranstaltungen einer anderen Universität anerkennen zu lassen, müssen Sie über UniGrazOnline einen Antrag auf Anerkennung erstellen. Dieser muss im PDF-Format inklusive des Transcript of Records an folgende Adresse gesendet werden: psy.anerkennungen(at)uni-graz.at. Sie erhalten dann per E-Mail eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen. Wollen Sie sich Lehrveranstaltungen aus dem Auslandsstudium anrechnen lassen, lesen Sie bitte die Informationen dazu auf dieser Seite.

Weitere Informationen finden Sie unter: neue_Ansicht__HandoutNaWi_SPO_Anerkennung_allgemeine__Bildungseinr_KF.pdf

Antwort: Ja, eine Anrechnung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Es gibt für absolvierte Lehrveranstaltungen keine Verjährung. 

Antwort: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bitte korrigieren Sie den bereits unterzeichneten Antrag händisch, indem Sie die Lehrveranstaltung, die nicht mehr anerkannt werden soll, durchstreichen und mit der von Ihnen neu gewählten Lehrveranstaltung ersetzen. Wichtig ist, dass man Ihre Ausbesserungen per Hand tatsächlich nachvollziehen kann und am Formular als dergleichen sieht! Anschließend senden Sie den händisch überarbeiteten Antrag zur erneuten Prüfung an folgende Adresse: psy.anerkennungen(at)uni-graz.at 

Antwort: Nein, eine Genehmigung des Antrages ist erst mit der Übermittlung des Transcript of Records möglich. 

Antwort: Nein, es gibt keine Arbeiten, die als Ersatz für eine Bachelorarbeit anerkannt werden können.

Q&A zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die während eines Auslandsstudiums absolviert wurden/werden

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Antwort: Um sicherzustellen, dass die Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen Ihres Auslandssemesters absolvieren, an der Universität Graz angerechnet werden, ist es erforderlich, vor Antritt der Reise einen sogenannten Vorausbescheid zu beantragen. Dieser Vorausbescheid wird anschließend an das Büro für internationale Beziehungen der Universität Graz weitergeleitet, das wiederum ein Learning Agreement erstellt. Nach Abschluss Ihres Auslandssemesters müssen Sie den endgültigen Antrag zur Eintragung der Noten erstellen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, die folgenden Unterlagen an psy.anerkennungen(at)uni-graz.at zu senden: 

1) Antrag auf Anerkennung,

2) unterzeichneter Vorausbescheid sowie 

3) Transcript of Records der ausländischen Universität. 

Sie erhalten dann per E-Mail eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.

Weitere Informationen zu dieser Frage finden Sie unter: SPO_Vorausbescheid_NAWI_NEU_2021.pdf

Antwort: Sie brauche sowohl einen Vorausbescheid als auch ein Learing Agreement. Erstellen Sie zuerst über UniGrazOnline einen Antrag auf Vorausbescheid. Senden Sie die PDF-Version des erstellen Vorausbescheids an folgende Adresse zur Begutachtung: psy.anerkennungen(at)uni-graz.at. Nach dessen Genehmigung kann ein digitales Learning Agreement erstellt werden. Wenden Sie sich für das Learning Agreement an folgende Adresse: erasmus.outgoing@uni-graz.at

Antwort: Erstellen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen über UniGrazOnline und senden Sie diesen inklusive unterzeichnetem Vorausbescheid und Transcript of Records der ausländischen Universität an folgende Adresse: psy.anerkennungen(at)uni-graz.at. Sie erhalten dann per E-Mail Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.

Weitere Informationen zu dieser Frage finden Sie unter: SPO_Vorausbescheid_NAWI_NEU_2021.pdf

Antwort: Bei einem negativen Anrechnungsbescheid für Ihr Studium XY, haben Sie die Möglichkeit, die Anerkennung der im Rahmen Ihres Auslandssemesters absolvierten Lehrveranstaltungen am Institut für Psychologie zu beantragen. Sofern die inhaltlichen Voraussetzungen bei der Prüfung erfüllt sind, kann Ihnen die Lehrveranstaltung angerechnet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Lehrveranstaltung als Freies Wahlfach anerkennen zu lassen.

Antwort: Sie sollten Ihre Ressourcen beim Auslandsaufenthalt realistisch einschätzen. Mehr als 30 ECTS pro Semester im Ausland zu absolvieren und im Vorausbescheid prüfen zu lassen ist nicht sinnvoll.

Antwort: Sollten sich kurz vor oder während des Auslandssemesters Änderungen an den von Ihnen geplanten Lehrveranstaltungen ergeben, muss kein neuer Antrag auf Vorausbescheid gestellt werden. Jene Änderungen, die sich beispielsweise durch ein unvorhersehbares abgeändertes Lehrveranstaltungsangebot an der Auslandsuniversität ergeben, werden bei Erstellung des Endbescheids berücksichtigt. Sollte es bei der Prüfung des Antrages an der Universität Graz keine inhaltliche Passung gegeben, werden alternative Vorschläge angeboten.

Q&A für den Wechsel an die Universität Graz

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Antwort: In den meisten Fällen lassen sich Lehrveranstaltungen aus dem Psychologiestudium anderer Universitäten im Bachelorstudium an der Universität Graz anrechnen, vor allem dann, wenn diese in der EU angesiedelt sind. Welche Lehrveranstaltungen angerechnet werden, kann leider nicht vorab geprüft werden. Um festzustellen, welche Lehrveranstaltungen angerechnet werden können, muss zuerst die Inskription an der Universität Graz erfolgen. Erst dann (wirklich erst dann!) können die bereits absolvierten Lehrveranstaltung bei der Curriculums-Kommission Psychologie eingereicht werden und es erfolgt eine Rückmeldung zu möglichen Anerkennungen. Dieselbe Vorgehensweise gilt natürlich auch für das Studium im Master.

Antwort: Im Allgemeinen gilt, dass alle Studierenden im Bachelor Psychologie der Universität Graz den notwendigen Aufnahmetest bestanden haben. Allerdings gibt es einen Umstand, der von diesem befreit. Haben Sie an einer anerkannten Universität das Psychologiestudium bereits begonnen und werden Ihnen an der Universität Graz von den bereits absolvierten Lehrveranstaltungen mindestens 90 ECTS für den Bachelor Psychologie in Graz anerkannt, müssen Sie kein Aufnahmeverfahren durchlaufen. Sind Sie unsicher, ob Ihnen 90ECTS von jenen Lehrveranstaltungen angerechnet werden, die Sie an Ihrer bisherigen Universität bereits absolviert haben, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an folgende Adresse: aufnahmeverfahren(at)uni-graz.at 

Antwort: Für die Aufnahme in das Masterstudium Psychologie der Universität Graz muss eine Prüfung der Voraussetzungen erfolgen. Diese wird zentral von der Universität und nicht vom Institut für Psychologie durchgeführt. Sollten hierbei alle Voraussetzungen erfüllt sein, muss bei hoher Studienplatznachfrage ein Aufnahmeverfahren (Aufnahmeprüfung) absolviert werden.

Weitere Informationen zur Anmeldung zum Masterstudium Psychologie finden Sie unter: Guide - Aufnahmeverfahren

Q&A für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die an der Universität Graz absolviert wurden

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Antwort: Anträge für freie Wahlfächer, die im Inland absolviert wurden, können inklusive Transcript of Records und ohne Anerkennung durch die Curricula-Kommission direkt an das NAWI-Prüfungsreferat gesendet werden. Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an folgende Adresse: nawi.pruefref@uni-graz.at. Wurden jene Lehrveranstaltungen, die Sie als freie Wahlfächer anrechnen lassen möchten, im Ausland absolviert, lesen Sie die Informationen auf dieser Seite.

Antwort: Es kann Ihnen nur die maximale Anzahl jener ECTS angerechnet werden, die im gültigen Studienplan verankert ist (dzt. 15 ECTS im Bachelor und 6 ECTS im Master). Dies gilt auch für den Fall, dass im Vorausbescheid mehr als 15 ECTS für Freie Wahlfächer beantragt wurden.

Antwort: Ja, es ist möglich, im Bachelorstudium Lehrveranstaltungen aus dem Master zu besuchen. Diese können dann mittels Anrechnungsantrag im Masterstudium anerkannt werden.

Antwort: Das Bachelorcurriculum Psychologie an der Universität Graz entspricht nicht dem polyvalenten Bachelorcurriculum in Deutschland. Es ist daher davon auszugehen, dass das Bachelorstudium Psychologie an der Universität Graz nicht zur Psychotherapieausbildung in Deutschland berechtigt. Nähere Informationen zur Voraussetzung des Psychotherapiestudiums sollten Sie bei jener Universität einholen, an der Sie den Master absolvieren möchten.

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