Informationen für Institutionen, die Praxisstellen anbieten
Informationen in Kurzform
Studierende des Bachelorstudiums Psychologie müssen eine Praxis im Ausmaß von 240 Stunden absolvieren.
Studierende des Masterstudiums Psychologie müssen eine Praxis im Ausmaß von 240 Stunden absolvieren.
Die Grundlage dazu ist der jeweilige Studienplan, Auszüge daraus finden Sie auf dieser Seite.
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Der Alltag der praktisch tätigen PsychologInnen soll kennengelernt werden.
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Die Studierenden müssen die jeweiligen Voraussetzungen (Bachlor bestimmte Lehrveranstaltungen) abgeschlossen haben.
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Es können von den Praxisstellen bestimmte Prüfungen und Kenntnisse verlangt werden (z.B. Diagnostik).
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An der Praktikumsstelle muss es eine/n Fachpsychologen/in geben, der die PraktikantIn anleitet und supervidiert.
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Die PraktikantInnen müssen den Beginn ihres Praktikums beim Lehrveranstaltungsleiter vorher anmelden.
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Eine Anmeldung für die Sozialversicherung ist nicht mehr erforderlich.
Die Praxis kann unentgeltlich erfolgen, es muss von Seiten der Praxisstelle keine Anmeldung an irgendeine Stelle erfolgen.
Der geforderte Nachweis über die Ausbildungserfordernisse ist der Verweis auf den gesetzlich basierten Studienplan, siehe an dieser Stelle. Auf Wunsch erhalten Sie dies auch gerne schriftlich von der/dem Praktikanten/in, dieser Nachweis wird vom Lehrveranstaltungsleiter erstellt.
Die PraktikantInnen müssen nach der Praxis einen Bericht erstellen und am Institut abgeben.
Informationen in Langform
Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut derzeit geltendem Studienplan der Studienrichtung Psychologie haben Studierende eine Pflichtpraxis im Äquivalent von 6 Wochen ganztägiger Beschäftigung (120-240 Stunden; s.u.) unter der Anleitung einer Fachpsychologin / eines Fachpsychologen zu absolvieren. Ziel dieser Praxis ist den Alltag der praktisch tätigen PsychologInnen kennenzulernen.
Sie haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, Psychologiestudierende als PraktikantInnen aufzunehmen und ich möchte allen im Namen des Instituts für Psychologie herzlich für diese Investition in die Zukunft unserer Studierenden danken.
Als Verantwortliche für das Pflichtpraktikum am Institut sind wir Ansprechpersonen und jederzeit bereit, offene Fragen zu beantworten. Wir erlauben uns, darüber zu informieren, was das Institut für Psychologie von den Studierenden erwartet bzw. welche Kriterien eine Praktikumsstelle erfüllen muss, damit Studierende der Psychologie ihr Praktikum für das Studium anerkannt bekommen.
Diese Anforderungen gelten für die Studierenden im Bachelorstudium (Master s. weiter unten):
Bachelor:
Besuch der Lehrveranstaltung "Einführung in die Praxisfelder der Psychologie" ist Voraussetzung für den Beginn einer Praxis.
Nach der Praxis erstellen die Studierenden eine Kurzzusammenfassung über die Praxis mit Beschreibung der Praktikumsstelle der eigenen psychologischen Tätigkeit, der Anleitung und Supervision durch die Fachpsychologin/den Fachpsychologen, Reflexion über die Praxis.
Prüfungen und damit Kenntnisse aus einzelnen Lehrveranstaltungen können von der Praxisstelle je nach Arbeitsschwerpunkt verlangt werden. Z.B. ist es unter Umständen sinnvoll, wenn die Studierenden bereits gute Kenntnisse über Testverfahren haben, wenn sie in einem Bereich mit Testauswertungen zu tun haben. In klinischen Einrichtungen kann sich die Prüfung aus Klinischer Psychologie als notwendig erweisen.
Master:
Nach der Praxis erstellen die Studierenden eine Kurzzusammenfassung über die Praxis mit Beschreibung der Praktikumsstelle der eigenen psychologischen Tätigkeit, der Anleitung und Supervision durch die Fachpsychologin/den Fachpsychologen, Reflexion über die Praxis und referieren das in der Lehrveranstaltung.
Prüfungen und damit Kenntnisse aus einzelnen Lehrveranstaltungen können von der Praxisstelle je nach Arbeitsschwerpunkt verlangt werden. Z.B. ist es unter Umständen sinnvoll, wenn die Studierenden bereits gute Kenntnisse über Testverfahren haben, wenn sie in einem Bereich mit Testauswertungen zu tun haben. In klinischen Einrichtungen kann sich die Prüfung aus Klinischer Psychologie als notwendig erweisen.
Diese Anforderungen gelten für die Praktikumsstelle:
Die Hauptbedingung steht im Studienplan: es muss an der Praxisstelle eine Fachpsychologin / ein Fachpsychologe tätig sein, die / der die Studierenden anleitet und supervidiert.
Die Studierenden haben dabei Gelegenheit, hauptsächlich psychologische Tätigkeiten nicht nur zu beobachten, sondern auch selbst durchzuführen. Hier lernen einerseits die Studierenden und die Praktikumsstelle kann die Tätigkeiten selbst sinnvoll nutzen.
Die Fachpsychologin bzw. der Fachpsychologe und unter Umständen zusätzlich der/die DienststellenleiterIn haben zu bestätigen, dass der/die PraktikantIn ein psychologisches Praktikum im zeitlichen Umfang von 240 Stunden (Bachelor und Master) absolviert hat.
Diese Zeit kann auch in Teilen durchgeführt werden (z.B. 2 x 120 Stunden). Für Sie als Praxisstelle sollte dies passen und dies sollte im Vorhinein für beide Seiten gemeinsam vereinbart werden.
Empfehlungen an die Praktikumsstelle:
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Die Studierenden sind zwar darüber unterrichtet, dass sie der Schweigepflicht unterliegen, die Praktikumsstelle sollte nochmals darauf hinweisen oder sich dies schriftlich bestätigen lassen.
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Das Praktikum kann unentgeltlich absolviert werden, es steht den Praktikumsstellen aber frei, den Studierenden eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.
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Eine Anmeldung von Seiten der Praktikumsstelle ist nicht mehr erforderlich.
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Bitte klären Sie bereits vor dem Beginn der Praxis alle relevanten Punkte ab, z.B. auch Erwartungen bezüglich der Teilnahme bei KlientInnen-Gesprächen. Hier hat sich für manche Praxisstellen ein kurzes Dokument mit allen Informationen als hilfreich erwiesen.
Wir freuen uns auf den persönlichen Kontakt und Ihre Mithilfe bei der Gestaltung des Praktikums, das für die Studierenden ein erster Schritt in die reale Arbeitswelt von PsychologInnen darstellt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an mich: Paulino Jiménez.
Betreuung Pflichtpraxis
Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Paulino Jimenez
+43 316 380 - 5128
Institut für Psychologie
Di., 11.30 bis 12.30 Uhr, in den Ferien nach Vereinbarung
https://psychologie.uni-graz.at/de/arbeits-und-organisationspsychologie/team/