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Universität Graz Studieren am Institut für Psychologie Studienabschluss in Psychologie Bachelorabschluss und Masteranschluss
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Bachelorabschluss und Masteranschluss

Hinweise für Studierende, die nach dem Bachelor-Abschluss ein Masterstudium in Psychologie anschließen wollen:

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, den administrativen Prozeß des Bachelor-Abschlusses zu vereinfachen, insbesondere falls Sie beabsichtigen, ein Masterstudium anzuschließen.

  •  Falls Sie bereits LVen absolviert haben, die dem Masterstudium zuzuordnen wären, sollten Sie diese keinesfalls als Freies Wahlfach (FWF) im Rahmen des Bachelorstudiums anrechnen lassen

  • Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihren Bachelor-Abschluß bereits einige Wochen vor dem Abschluß der letzten Bachelor-LVen einzureichen (s. entspr. Hinweis auf der Seite des Nawi-Prüfungsreferats ).
    Der dadurch erzielte Zeitgewinn kann für eine rechtzeitige Anmeldung zum Master-Zulassungsverfahren genauso wichtig sein wie für die Option, möglichst schnell nach dem Bachelor-Abschluß über ein Zweit-Studienfach Prüfungen im Vorgriff auf ein eventuell (d.h. unter dem Vorbehalt einer bestandenen Zulassungsprüfung) anschließendes Masterstudium Psychologie zu absolvieren (s.u.).

  • Der Senat der Universität Graz hat am 26.06.2013 eine Änderung der Studienrechtlichen Bestimmungen beschlossen, die am 17.07.2013 im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde und damit in Kraft getreten ist.
    Danach ist ein Vorziehen von Prüfungen eines Masterstudiums vor Abschluß des zugehörigen Bachelorstudiums nur zulässig, wenn mindestens 90% der ECTS des Bachelorstudiums absolviert wurden. Es dürfen maximal 10% der ECTS des Masterstudiums vorgezogen werden.

Grundsätzlich ist ein derartiges Vorziehen möglich, sofern mindestens 90% des Bachelorstudiums absolviert sind und solange das Gesamtvolumen der absolvierten Master-LVen 10% des Masterstudiums (also 12 ECTS) nicht überschreitet.

Bei prüfungsimmanenten LVen (alles außer VO) wird diese Einschränkung bereits "bei" der Fixplatzvergabe überprüft. Aus technischen Gründen erfolgt diese Überprüfung allerdings etwas verspätet, d.h. am späteren Abend. Wenn man sich bei mehreren Master-LVen angemeldet hat und mehrere Plätze bekommen hat, kann es sein dass dadurch die 10%-Grenze überschritten wird. In diesem Fall ist nicht vorhersagbar, bei welchen Fixplätzen man dann von UNIGRAZonline abgemeldet wird bzw. ist auch nicht ausgeschlossen, dass man von allen Master-LVen, für die man an dem Tag einen Fixplatz bekommen hat, abgemeldet wird.

Aus diesem Grund ergeht folgende Empfehlung: Überprüfen sie an den Tagen der Fixplatzvergabe bitte täglich, ob Sie evtl. "zu viele" Seminarplätze (im Rahmen des Vorzugs von Master-LVen) bekommen haben und melden sich selber bei jenen ab, die Sie als nicht-prioritär einstufen. 

Laufende Seminare zum Zeitpunkt des Bachelor-Abschlusses

Diese Information richtet sich an Studierende, die während des Semesters ihr Bachelorstudium abschliessen (Achtung: Abschlussdatum ist das Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung) und anschließend gleich in den Master umsteigen.

  1. Zwischen dem Bachelor-Abschlussdatum (s.o.) und der Master-Inskription können keine Prüfungen abgelegt oder Seminare beurteilt werden.

  2. Wenn Sie mit Ihrem Bachelorstudium Psychologie bei Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter (VU, UE, SE) angemeldet sind und teilnehmen, wenden Sie sich bitte nach der Master-Inskription an Herrn Dipl.-Inform. Cord Hockemeyer, damit er Sie bei den LV-Teilnahmelisten auf Ihr neues Studium umträgt. Bei Vorlesungen ist dies nicht nötig!
    Die Umtragung ist nur möglich, wenn das Studium, mit dem Sie sich zur LV angemeldet haben, bereits geschlossen ist.
    Bitte inkludieren Sie Name, Matrikelnummer und eine Liste der betroffenen LVen in Ihrer Email (bei LVen mit Parallelkursen, z.B. der UE Erstellung psychologischer Gutachten, spezifizieren Sie bitte auch die Gruppe, in der Sie sind).
    Bitte beachten Sie, dass Sie an anschließend noch selber im Curriculum Support eine SPO-Zuordnung vornehmen müssen.

  3. Wenn Sie Master-LVen mit Voraussetzungen vorziehen und dann während des Semesters den Bachelor abschließen (und ins Masterstudium umsteigen), kann es zu Problemen bei der Noteneingabe kommen, da die Voraussetzungen nur fürs Master- aber nicht fürs Bachelorstudium gelten!

Achtung: Abschlussdatum ist das Datum der letzten erbrachten Prüfungsleistung

Zulassungsprüfung für das Masterstudium Psychologie entfällt für BachelorabsolventInnen Psychologie der Universität Graz

Alle AbsolventInnen des Bachelorstudiums Psychologie an der Universität Graz können sich für das Masterstudium Psychologie inskribieren, ohne das Zulassungsverfahren durchlaufen zu müssen. Die (Um-) Inskription ist zum Wintersemester bis 30.11., zum Sommersemester bis 31.05.. möglich.

Bitte führen Sie die Um-Inskription möglichst frühzeitig durch, da gegen Ende September mit erhöhtem Andrang bei der Inskription durch StudienanfängerInnen aus jenen Studiengängen zu rechnen ist, für die wegen hoher Anmeldezahlen Zulassungsprüfungen abgehalten werden (müssen). Bite beachten sie auch, dass allfällige Anrechnungen von während des Bachelorstudiums absolvierten Prüfungen für das Masterstudium erst eingereicht werden können, wenn Sie für das Masterstudium inskribiert sind.

Nach dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums durch das jeweilige Prüfungsreferat erhalten Sie bei Studienabteilung den Bescheid zur Verleihung Ihres akademischen Grades und zeitgleich können Sie das konsekutive Masterstudium auch außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist öffnen (s. Webseite der Studienabteilung).

Hinweis: Die Master-Inskription wird erst gültig mit Eingang Ihres Semesterbeitrags. Vorher können Sie sich nicht zu Prüfungen oder Lehrveranstaltungen anmelden! Die Zahlungsfrist ist der 31.10. bzw. 31.03.

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